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   BGH, 18.05.1972 - V BLw 2/72   

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https://dejure.org/1972,4664
BGH, 18.05.1972 - V BLw 2/72 (https://dejure.org/1972,4664)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1972 - V BLw 2/72 (https://dejure.org/1972,4664)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1972 - V BLw 2/72 (https://dejure.org/1972,4664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Entstehung eines Ehegattenhofes - Möglichkeit der einheitlichen Vererbung des gesamten Grundbesitzes - Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Verfügung unter Lebenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 854
  • DNotZ 1973, 165
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.1962 - V BLw 5/62
    Auszug aus BGH, 18.05.1972 - V BLw 2/72
    Gehört ein Teil des Grundbesitzes - wie das bis zum Tode des Herbert J. der Fall war - einem Gatten allein, dann setzt die Bildung des Ehegattenhofes ferner voraus, daß alle Grundstücke einheitlich von einer Hofstelle aus bewirtschaftet werden und daß dies keine nur vorübergehende Maßnahme ist; der beiderseitige Grundbesitz muß eine landwirtschaftliche Betriebseinheit darstellen (Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1962, V BLw 5/62, RdL 1963, 13).
  • BGH, 27.03.1972 - VIII ZR 184/70

    Abtretungsansprüche aus Pachtvertrag - Voraussetzungen für die Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 18.05.1972 - V BLw 2/72
    Bei dieser Sachlage besteht die Beschwer der Rechtsbeschwerdeführerin darin, daß der angefochtene Beschluß nicht die von ihr begehrte Feststellung getroffen hat, sondern - unter Billigung des Rechtsstandpunktes ihrer Gegnerin in den meisten wesentlichen Punkten - zu einer bloßen Zurückverweisung gelangt ist (BGHZ 31, 358, 361 [BGH 15.12.1959 - VI ZR 222/58]; Urteil des BGH vom 27. März 1972, VIII ZR 184/70, NJW 1972, 949).
  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus BGH, 18.05.1972 - V BLw 2/72
    Bei dieser Sachlage besteht die Beschwer der Rechtsbeschwerdeführerin darin, daß der angefochtene Beschluß nicht die von ihr begehrte Feststellung getroffen hat, sondern - unter Billigung des Rechtsstandpunktes ihrer Gegnerin in den meisten wesentlichen Punkten - zu einer bloßen Zurückverweisung gelangt ist (BGHZ 31, 358, 361 [BGH 15.12.1959 - VI ZR 222/58]; Urteil des BGH vom 27. März 1972, VIII ZR 184/70, NJW 1972, 949).
  • BGH, 15.10.1963 - V BLw 16/62

    Hoferbenbestimmung beim Ehegattenhof

    Auszug aus BGH, 18.05.1972 - V BLw 2/72
    Dabei kann es sich um Gesamthandseigentum oder Miteigentum nach Bruchteilen handeln oder auch um Alleineigentum teils des einen und teils des anderen Ehegatten (BGHZ 40, 165, 167) [BGH 15.10.1963 - V BLw 16/62].
  • OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10

    Unzulässigkeit von Feststellungsanträgen hinsichtlich der Höfeeigenschaft eines

    Unstreitig und durch entsprechende Grundbuchauszüge belegt befand sich die Besitzung im "gemeinschaftlichen Eigentum" der Eltern des Antragstellers, die als Miteigentümer zu je 1/2 im Grundbuch eingetragen waren; das reicht aus (vgl. nur BGH, Beschl. v. 18.5.1972, V BLw 2/72, MDR 1972, 854, juris Rn14).
  • BGH, 17.11.2000 - X ZR 334/99

    Einheitswert - Abfindungsregelung - Ertragswert - Hof - Lücke - Hauptfeststellung

    Zwar kann eine erbvertragliche Bindung eines Ehegatten hinsichtlich seines Hofes der Bildung eines Ehegattenhofes entgegenstehen, wenn dadurch eine im Widerspruch zu der im Erbvertrag festgelegten Erbfolge stehende Vererbung eintreten würde (BGH, Beschl. v. 18. Mai 1972, V BLw 2/72, AgrarR 1972, 387).
  • BGH, 18.10.1973 - V BLw 7/73

    Ermittlung des nächstberechtigten Hoferben durch das Oberlandesgericht -

    Wegen des Sachverhalts wird insoweit auf die Entscheidung des Senats vom 18. Mai 1972 - V BLw 2/72 (AgrarR 1972, 387) Bezug genommen, durch die der Beschluß des Beschwerdegerichts vom 15. Dezember 1971 aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen worden ist.
  • BGH, 10.07.1975 - V BLw 25/74

    Übertragung einer Hofstelle samt allem Zubehör sowie einen Teil des Grundbesitzes

    Denn unter "Eigentum von Ehegatten" im Sinn des § 1 HöfeO sei nur solches Eigentum zu verstehen, das eine einheitliche geschlossene Vererbung zulasse (Beschl. des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 1972, V BLw 2/72, LM HöfeO § 1 Nr. 21 = AgrarR 1972, 387 = MDR 1972, 854).
  • BGH, 15.02.1979 - V BLw 9/78

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses und eines entsprechenden Erbscheins

    Bei der erneuten Prüfung wird das Beschwerdegericht auch zu erwägen haben, ob der Hof der Familie der Erblasserin verloren gehen kann, sobald die Beteiligte zu 1 Vollerbin geworden ist, weil sie mit ihrem Ehemann in Gütergemeinschaft lebt und der Hof daher zum Ehegattenhof wird (vgl. hierzu auch BGH-Beschluß vom 18. Mai 1972 - V BLw 2/72 = MDR 1972, 854, 855; BGH-Beschluß vom 10. Juli 1975 - V BLw 25/74 = MDR 1976, 34, 35; vgl. auch Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, HöfeO a.a.O. § 8 Rdn. 6), und ob dies gegebenenfalls die Auslegung des Testaments beeinflußt.
  • BGH, 20.06.1974 - V BLw 7/74

    Verfahren auf Feststellung des Hoferben - Auslegung nach Sinn und Zweck eines

    Wegen des Sachverhalts wird insoweit auf die Entscheidung des Senats vom 18. Mai 1972 - V BLw 2/72 (Agrarrecht 1972, 387) Bezug genommen.
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